Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis


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Ein ausländischer Führerschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Auf einem ausländischen EU-Führerschein ist das Ablaufdatum in der Regel bereits auf der Vorderseite eingedruckt. Führerscheine von außerhalb der Europäischen Union sind sechs Monate nach Einreise gültig. Die Umschreibung eines EU-Führerscheins ist einfach; das Ablegen einer Prüfung ist nicht erforderlich.


Bei Führerscheinen von außerhalb der EU muss in zwei Gruppen unterschieden werden. Manche Länder haben mit Deutschland einen Staatsvertrag über die Führerscheine geschlossen. Diese Länder sind in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt. Für eine solche Umschreibung gelten erleichterte Voraussetzungen. In der Regel muss dann auch keine Prüfung gemacht werden.
Bei einem Führerschein aus Ländern, welche nicht in der Anlage 11 aufgeführt sind, müssen Sie eine Prüfung beim TÜV absolvieren.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie wohnen in Mannheim und sind im Besitz eines ausländischen Führerscheins.
 

Ihnen wurde bisher nicht Ihr Führerschein entzogen und Sie sind nicht im Besitz eines deutschen Führerscheins.

Das Führungszeugnis und der Punkteauszug werden von uns angefordert. Darum müssen Sie sich nicht kümmern. Die Übersetzung ist von einem vereidigten Übersetzer oder einem Automobilclub (z.B. ADAC) zu fertigen.


Aktuell sind in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung folgende Staaten aufgenommen:

Andorra, Australien (spezielle Vorschriften je nach Bundesstaat) Bosnien und Herzegowina, Französisch-Polynesien, Guernsey, Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Kanada (spezielle Vorschriften ja nach Provinz), Republik Nordmazedonien (früher Republik Mazedonien), Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea), San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Taiwan, USA (spezielle Vorschriften je nach Bundesstaat)


Die Bearbeitung des Antrags dauert normalerweise vier bis sechs Wochen. Wenn Sie eine Prüfung beim TÜV machen müssen, erteilen wir dann den Prüfauftrag. Wenn Sie keine Prüfung machen müssen, können Sie nach der Bearbeitung den Führerschein in K7 abholen. Bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins muss der ausländische Führerschein abgegeben werden, da Sie nur einen Führerschein besitzen dürfen.


Wenn Sie die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe machen wollen, müssen Sie das sagen. Dann bekommen Sie in den Führerschein eine Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dies bedeutet, dass Sie immer nur Automatikfahrzeuge fahren dürfen. Sie können stattdessen auch den Eintrag der Schlüsselzahl 197 beantragen. Dann machen Sie die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, dürfen später aber auch Schaltwagen fahren. Dafür muss Ihre Fahrschule vor der Prüfung bescheinigen, dass Sie Schaltwagen fahren können.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches, aktuelles Passfoto

Bei einem Führerschein außerhalb der EU zusätzlich:

  • Übersetzung

Bei einem Führerschein aus einem Staat, der nicht in Anlage 11 aufgeführt ist, zusätzlich:

  • Sehtest einer anerkannten Sehteststelle (Augenärzte, Optiker)
  • Nachweis über einen Kurs in Erste-Hilfe
  • Name der Fahrschule

Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen zusätzlich:

  • gegebenenfalls ärztliche Gutachten
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Umschreibung EU-Führerschein 36,30 Euro
Umschreibung Führerschein aus Anlage 11 Staat 36,30 Euro
Umschreibung Führerschein aus einem nicht Anlage 11 Staat 43,90 Euro
Umschreibung einer Drittfahrerlaubnis 43,90 Euro
Eintrag der Schlüsselzahl 197 Pkw 28,60 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Eine Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis/Dienstfahrerlaubnis können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in K 7 beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.


Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

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